News und - Neues vom ADAC !

Parken nur mit besonderem Behindertenausweis !

HANDICAP:

Wenn jemand für eine Wegstrecke von ca. 50 Metern unter Mühe und Schmerzen acht bis zehn Minuten braucht, wobei auch noch eine erhebliche Sturzgefahr besteht, dann hat er Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens “außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)”. Er kann damit einen Ausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Der Anspruch darauf ergibt sich nicht aus dem Schwerbehindertengesetz, sondern aus der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (Sozialgericht Dresden, DAR 2001, 476).

SERVICE:

Eine neue, umfangreiche Broschüre für behinderte Menschen hilft mit vielen konkreten Empfehlungen und Adressen, unabhängig und mobil zu bleiben. Geboten werden z. B. Infos aus den Bereichen Touristik, Technik rund ums Auto, Hilfe bei Pannen und Unfall, Gesundheit und Recht.

So können Sie den aktuellen VdK-Ratgeber für € 5,10 inkl. MwSt. (DM 9,97) bestellen: Tel.: 02 28 / 8 20 93 - 0; Fax: 02 28 / 8 20 93 - 43; E-Mail: service@vdk.de

Neue Parkordnung im Olympia - Einkaufszentrum in München !

Kostenlos parken gilt bei folgenden Voraussetzungen:

Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises (80 %). Die Entwertung des gezogenen Parktickets erfolgt über das Parkhausbüro im 1. OG.

Zugang: Den Aufzug im EG zwischen Woolworth und First Reisebüro benutzen und der Beschilderung Centermanagement / Parkhausbüro folgen.

News - Letter / Neuigkeiten / Info`s - Seite 3
(c) AWG - 02. 2001

Update: 14. 08. 2005

         


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